Torsten Maas - Homepage für Gerechtigkeit !
    

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung schaden allen ehrlichen Unternehmen und ihren Beschäftigten.

Schwarzarbeit drängt diese Unternehmen aus den Märkten, vernichtet Arbeitsplätze und schwächt die Chancen, einen neuen legalen Arbeitsplatz zu finden. Schwarzarbeit verursacht Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe bei den Sozialversicherungen und beim Staat, dessen Fundamente dabei zerstört werden. Schwarzarbeit ist Wirtschaftskriminalität.

 

Hier nochmal für einen guten Freund zur Erinnerung:

Der gesetzliche Strafrahmen für die Steuerhinterziehung beträgt Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbuße geahndet.

Auf welche konkrete Strafe ein Gericht im Einzelfall erkennt, kann nicht allgemein gesagt werden. Dies hängt von verschiedenen Umständen des Einzelfalls ab. Als grobe Richtwerte kann man jedoch davon ausgehen, dass eine Freiheitsstrafe ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000,00 € droht. Übersteigt der Hinterziehungsbetrag 250.000,00 € muss auch ein Ersttäter davon ausgehen, dass die Freiheitsstrafe generell nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird.

Nichtabführung einbehaltener Sozialversicherungsbeiträge

(Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile)

in besonders schweren Fällen

§ 266a Strafgesetzbuch (StGB)

§ 266a Abs. 4 StGB

 

kein BußgeldtatbestandFreiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe

in besonders schweren Fällen: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren

WIRD ENDLICH ZEIT DAS MAL RICHTIG HART DURCHGEGRIFFEN WIRD !